DSGVO für Vereine: Fragen und Antworten
Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz: Praxisnah, einfach und leicht verständlich geben wir Ihnen als Vereinsmitglied die wichtigsten Antworten rund um die DSGVO. Hier finden Sie Tipps, Muster und alles, was Sie zur DSGVO als Vereinsmitglied wissen müssen.
- Wer ist für den Datenschutz im Verein zuständig?
- Ist seit der Geltung der DSGVO im Datenschutz alles neu?
- Brauchen Vereine einen Datenschutzbeauftragten?
- Müssen Vereine ihre Mitgliederdaten schützen?
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Welche Informationspflichten hat der Verein?
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Wie hat der Verein zu informieren?
- Müssen Einwilligungen nochmals erneuert werden?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fotos aufgenommen und veröffentlicht werden?
- Dürfen Fotos von Minderjährigen aufgenommen und veröffentlicht werden?
- Kann ein Mitglied verlangen, dass ein Foto nicht aufgenommen oder veröffentlicht wird?
- Was ist eine Datenschutzerklärung?
- Dürfen Web-Tracking-Tools oder Social-Media-Plugins eingesetzt werden?
- Verlangt der Europäische Gerichtshof die Schließung sog. Fanpages?
- Muss ein Datenschutz-Verstoß der Aufsichtsbehörde gemeldet werden?
- Drohen den Vereinen bei Datenschutzverstößen Abmahnwellen?
- Was passiert bei einem Verstoß gegen die DSGVO? Werden Bußgelder verhängt?
- Wozu dient ein Verarbeitungsverzeichnis?
- Dürfen Vereinschroniken auch nach Geltung der DSGVO weiterhin erstellt und veröffentlicht werden?
- Dürfen die Ergebnisse aller Teilnehmer von Vereinsturnieren veröffentlicht werden?
- Müssen Daten eines ausgeschiedenen Mitglieds gelöscht werden?
- Ist ein Verarbeitungsverzeichnis (entsprechend Empfehlung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht) erstellt? Sie können dafür unseren Mustertext verwenden.
(siehe FAQ „Wozu dient ein Verarbeitungsverzeichnis?“) - Stehen Informationen über die Datenverarbeitungen Ihres Vereins zur Verfügung?
(siehe FAQs „Welche Informationspflichten hat der Verein?“ sowie „Wie hat der Verein zu informieren?“) - Ist Ihr Internetauftritt überprüft?
(siehe FAQs „Was ist eine Datenschutzerklärung“ sowie „Dürfen Web-Tracking-Tools oder Social-Media-Plugins eingesetzt werden?“) - Sind Ihre Mitgliederdaten bzw. personenbezogene Daten über Dritte ausreichend geschützt?
(siehe FAQ „Müssen Vereine ihre Mitgliederdaten schützen?“) - Ist sichergestellt, dass gravierende Datenschutz-Verstöße dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden?
(siehe FAQ „Muss ein Datenschutz-Verstoß der Aufsichtsbehörde gemeldet werden?“)
Links
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Text der Datenschutz-Grundverordnung
Text des Bundesdatenschutzgesetzes
Materialien & Praxistipps
Flyer "Hilfen zur DSGVO für Vereine - Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz" (PDF 738 KB)
Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag
IT-Schutzmaßnahmen im Überblick (PDF 53 KB)
Standardformular "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" (DOC 36,8 KB)
Videos
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Mehr Informationen und WiderrufVideo starten
Ansprechpartner für Vereine:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Für ihre jeweiligen Mitglieder:
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bay. Sportschützenbund e.V.
Bayerisches Rotes Kreuz