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alle Allgemeines Ministerialblatt Betrügerische Fax-Mitteilungen Checklisten Der Bayerische Weg DSGVO auf Websites ehrenamtlich Tätige ePrivacy-VO auf Websites gegen missbräuchliche und rechtswidrige Abmahnpraxis Hotline IHK-Veranstaltungen zum Datenschutz Innenminister Joachim Herrmann Klingelschilder entfernen Taschenbuch Telefonhotline Vereine Verlängerung VideoDas Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) warnt vor Reaktionen auf die offensichtlich bundesweit massenhaft verschickten Fax-Mitteilungen für eine angebliche „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“.
Seit Anfang Oktober wird nach den Erkenntnissen des BayLDA an viele Unternehmen, Gewerbetreibende und auch Vereine von einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“ in Oranienburg/Brandenburg bundesweit eine „Eilige FAX-Mitteilung“ versandt, mit der die Angeschriebenen einer angeblichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachkommen sollen. Der Basisdatenschutz-Beitrag soll dabei 498 € jährlich betragen.
Das BayLDA warnt davor, auf diese Fax-Anschreiben zu reagieren. Mit den Anforderungen der am 25. Mai 2018 wirksam gewordenen Datenschutz-Grundverordnung hat dies nichts zu tun.
Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, sagt dazu:
Es ist erschreckend, mit welchen Methoden versucht wird, teilweise bestehende Unsicherheiten bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung auszunützen. Wir können nur davor warnen.